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EU-Biosiegel

Wo Bio draufsteht, ist immer auch Bio drin – dies regelt die EU-Verordnung Öko-Landbau. Regelmäßige Kontrollen bei der Verarbeitung und den Öko-Importen sind Pflicht.

Staatlich anerkannte Kontrollstellen überprüfen die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen mindestens einmal jährlich bei allen Unternehmen, die Produkte aus ökologischem Landbau zur entsprechenden Vermarktung landwirtschaftlich erzeugen, sie verarbeiten oder importieren.

Seit 2002 kann der Verbraucher solche Produkte am Bio-Siegel erkennen.

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